Warnwesten gemäß DIN EN 471 (Klasse 2)
- WARNWESTEN mit Signalfarben + Reflexstreifen tragen deutlich zur Sicherheit im Alltag bei !
- ~ Warnwesten in Privatfahrzeugen in Deutschland
- Es gibt in Deutschland derzeit noch keine Verpflichtung, eine Warnweste in einem privat genutzten Kraftfahrzeug mitzuführen. Es ist jedoch unabhängig davon empfehlenswert, freiwillig eine Weste dieser Art im Fahrzeug zu haben. Im Falle einer Autopanne sowie bei Arbeiten am Rand von stark befahrenen Straßen sind diese Warnwesten unerlässlich. Auch bei schlechten Wetter- und Lichtbedingungen ist diese Schutzkleidung unbedingt nötig, um eine gute Sichtbarkeit von Personen (auch unter widrigen Umständen) zu gewährleisten.
- ~ Warnwesten in gewerblich genutzten Kfz in Deutschland
- Lt. BGV D29 (Berufsgenossenschaftliche Vorschriften) müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge aller Art (Pkw und Lkw) mit mindestens einer Warnweste (EN 471) ausgerüstet sein. Dies ist daher sehr wichtig, da nicht nur LKW`s eine Warnweste mitführen müssen, sondern auch alle Firmenfahrzeuge! Es muß also in jedem Fahrzeug, daß von dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt und für Firmenfahrten genutzt wird, eine Warnweste vorhanden sein !
- Bei Fahrzeugen die ständig mit Fahrer - und Beifahrer besetzt sind, müssen zwei Warnwesten mitgeführt werden.
- Die vorgeschriebenen Warnwesten (mit dem europäische Kontrollzeichen EN 471) müssen rot, gelb oder orangefarben sein !
Warnwestenpflicht ...
In den letzten Jahren haben verschiedene Länder eine Warnwestenpflicht eingeführt.
Dazu zählen derzeit = Belgien, Italien, Kroatien, Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien, Slowakei, Spanien und Tschechien.
Die teilweise unterschiedlichen Bestimmungen fordern das Mitführen und Tragen von Warnwesten nach einer Panne oder einem Unfall.
